StartRede im Plenum am 26.8.2009, Thema: Widerspruchsverfahren

Rede im Plenum am 26.8.2009, Thema: Widerspruchsverfahren

Als angebliche "Modernisierung" und "Vereinfachung" des Verwaltungsrechts wurde im Jahr 2006 das Widerspruchsverfahren abgeschafft - allerdings zunächst nur befristet bis Ende 2009.

Bis zu dieser Regelung konnten Bürgerinnen und Bürger gegen Bescheide von Behörden einen Widerspruch einlegen, ohne damit gleich die Justiz bemühen zu müssen. Durch den Wegfall des Widerspruchs ist man nun gezwungen, bei jeder Unstimmigkeit vor Gericht zu gehen.

Nun hat die Landesregierung ein Gesetz auf den Weg gebracht, das den Widerspruch endgültig wegfallen lässt.

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Der Gesetzesentwurf im Wortlaut (Drucksache 16/1414) PDF 63 KB

Der Name des Gesetzesentwurfs ist sperrig, der Inhalt kaum verständlich (wenn man nicht die entsprechenden Gesetze danebenliegen hat) - aber der Inhalt birgt großen Zündstoff.

Die SPD sieht den Wegfall des Widerspruchsverfahrens sehr kritisch, vor allem weil unabhängige Gutachter dazu raten, die Möglichkeit von Widersprüchen wieder einzuführen.

Für die SPD-Fraktion habe ich am 26.8.2009 diesen Redebeitrag gehalten:

"Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!

Ich gebe ja zu, dass man sich auf den ersten Blick spannendere Diskussionen vorstellen kann als die über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zur Verwaltungsgerichtsordnung. Aber wir sollten uns von diesem drögen Titel nicht täuschen lassen. Das Gesetz wird Auswirkungen auf Tausende und Zigtausende von Verfahren haben, vom Bußgeldbescheid für Falschparken bis hin zur Vergabe von Studienplätzen.

Herr Schünemann, wenn der Gesetzentwurf so bleibt, wie ihn die Landesregierung vorgelegt hat, wird er die Stellung der Bürgerinnen und Bürger gegenüber den Behörden des Landes schwächen. Es geht darum, ob man den Bürgerinnen und Bürgern endgültig das Recht nehmen will, einer Behörde einen Bescheid zur Überprüfung zurückgeben zu können.

Die befristete Abschaffung des Widerspruchsverfahrens war ein Projekt der Verwaltungsreform. Sie, Herr Schünemann, haben in diesem Zusammenhang oft die Worte „Bürgerfreundlichkeit“, „schlankere Verwaltung“ oder „Kosteneinsparung“ benutzt. Genau dazu führt der Gesetzentwurf aber nicht, im Gegenteil.

Der Gesetzentwurf ist nicht bürgerfreundlich. Im Widerspruchsverfahren konnten sich Bürger und Behörde zuweilen noch einigen; zumindest konnte man eine gewisse Akzeptanz erreichen. Jetzt muss man direkt zum Gericht gehen, und das stellt gerade für Menschen mit kleinem Geldbeutel mehr und mehr eine Hürde dar. Das ist nicht nur bürgerunfreundlich, sondern das ist auch noch unsozial.

Es ist im Übrigen ein Märchen, dass die Abschaffung der Widerspruchsverfahren nicht zu einer zusätzlichen Belastung der Gerichte geführt haben soll. Ich verweise nur auf Ihre eigenen Zahlen: Von 2004 bis 2008 ist die Anzahl der Verfahren von 8 000 auf über 12 000 gestiegen.

Herr Schünemann, man kann Ihnen allerdings nicht vorwerfen, dass Sie die Situation nicht gründlich ausgewertet hätten. Hierzu liegt nämlich ein sehr gründliches und kritisches Gutachten der Leuphana Universität Lüneburg; dieses Gutachten war sehr viel kritischer, als Sie es dargestellt haben.

Die Auswertung dieses Gutachtens soll mit dem Gesetzentwurf umgesetzt werden, so haben Sie es jedenfalls geschrieben. Schaut man sich den Gesetzentwurf aber genauer an, stellt man fest, dass Sie genau das nicht tun.

Die Gutachter haben Ihnen empfohlen, eine ganze Reihe von Rechtsgebieten von dieser Regelung wieder auszunehmen und das Widerspruchsrecht bei kommunalen Steuern und Abgaben, im Wohngeldrecht, bei der Studienplatzvergabe, bei der Ausbildungsförderung und im Kinder- und Jugendhilferecht wieder einzuführen. In Ihrem Gesetzentwurf lesen wir davon aber nichts. Mithin stellt sich schon die Frage, warum Sie so viel Geld für ein Gutachten ausgeben, wenn Sie die Ergebnisse anschließend überhaupt nicht ernst nehmen.

Die SPD-Fraktion hat zu diesem Thema bereits im Mai einen Antrag mit sehr konstruktiven Vorschlägen in den Landtag eingebracht. Wir haben das Gutachten sehr gründlich gelesen und uns seine Empfehlungen zu Eigen gemacht.

Jetzt müssen wir leider feststellen, dass die Regierung überhaupt nicht bereit ist, einen konstruktiven Dialog zu führen. Stattdessen soll eine mangelhafte vorläufige Regelung in eine mangelhafte Dauerregelung überführt werden.

Das ist weder ein Beitrag zur Bürgerfreundlichkeit noch ein Beitrag zur Modernisierung unserer Verwaltung. Das geht einfach nach dem Motto: Augen zu und durch.

Die SPD geht deshalb sehr kritisch in die Ausschussberatungen zu diesem Gesetzentwurf. Wir wollen alle Betroffenen, auch die Gutachter, noch einmal zu diesem Thema hören. Ein Durchpeitschen dieses Gesetzentwurfs zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger wird es mit uns nicht geben.

Vielen Dank."

 

 
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