Rede im Plenum am 24.11.2009, Thema: Widerspruchsverfahren
Als angebliche "Modernisierung" und "Vereinfachung" des Verwaltungsrechts wurde im Jahr 2006 das Widerspruchsverfahren abgeschafft - allerdings zunächst nur befristet bis Ende 2009. Mit dem "Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zur Verwaltungsgerichtsordnung, des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Sozialgerichtsgesetz und des Niedersächsischen Beamtengesetzes" will die Landesregierung den Widerspruch endgültig abschaffen.
Bis zu dieser Regelung konnten Bürgerinnen und Bürger gegen Bescheide von Behörden einen Widerspruch einlegen, ohne damit gleich die Justiz bemühen zu müssen. Durch den Wegfall des Widerspruchs ist man nun gezwungen, bei jeder Unstimmigkeit vor Gericht zu gehen.
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| Der Gesetzesentwurf im Wortlaut (Drucksache 16/1414) | 63 KB |
Der Name des Gesetzesentwurfs ist sperrig, der Inhalt kaum verständlich (wenn man nicht die entsprechenden Gesetze danebenliegen hat) - aber der Inhalt birgt großen Zündstoff.
Die SPD sieht den Wegfall des Widerspruchsverfahrens sehr kritisch, vor allem weil unabhängige Gutachter dazu raten, die Möglichkeit von Widersprüchen wieder einzuführen.
Bereits im Mai hatte die SPD-Fraktion einen eigenen Antrag gestellt, auf die Gutachter zu hören und das Widerspruchsverfahren nicht endgültig abzuschaffen.
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| Der Antrag der SPD im Wortlaut (Drucksache 16/1209) | 28 KB |
Der Ausschuss für Inneres, Sport und Integration hat dazu folgende Empfehlung und folgenden Bericht abgegeben:
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| Beschlussempfehlung des Ausschusses im Wortlaut (Drucksache 16/1848) | 42 KB | |
| Bericht des Ausschusses im Wortlaut (Drucksache 16/1880) | 65 KB |
Für die SPD-Fraktion habe ich am 24.11.2009 diesen Redebeitrag gehalten:
"Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Ich hätte es natürlich gern gehabt, wenn der zuständige Minister auf der Regierungsbank gewesen wäre.
(Minister Uwe Schünemann betritt den Saal)
- Da ist er. Entschuldigung, Herr Schünemann, ich hatte Sie vermisst. Ich freue mich, dass Sie da sind.
Eigentlich müsste dieses Gesetz nicht diesen umständlichen, fünfzeiligen Titel haben, den wir in der Tagesordnung vor uns sehen. Eigentlich müsste es ganz einfach heißen: Den Bürgerinnen und Bürgern wird ein Recht endgültig genommen. Das sollte man auch so deutlich formulieren.
Herr Innenminister, Sie lassen doch neuerdings die Gesellschaft für deutsche Sprache über die Gesetzestexte schauen. Vielleicht sollten Sie auch diese fünf Zeilen Titel einmal dorthin geben, damit jeder Mensch versteht, was ihm da genommen wird und was ihm da blüht.
Aber zur Sache! Heute wird etwas endgültig zum Gesetz, was sich in fünf Jahren Erprobungsphase nicht bewährt hat.
Alle Argumente, die von der Landesregierung angeführt wurden, haben sich in der Anhörung überwiegend als falsch oder unvollständig erwiesen. Wir als SPD-Fraktion werden dem Gesetz deshalb natürlich nicht zustimmen. Ich will die wichtigsten Irrtümer hier noch einmal zusammenfassen:
Erster Irrtum: Ziel dieses Gesetzes sei - so steht es in der Begründung - die Umsetzung der Evaluation durch die Leuphana-Universität. Das, meine Damen und Herren, ist falsch. Der Gutachter empfiehlt Ihnen vielmehr eindeutig, in wesentlichen Rechtsgebieten - bei Kommunalabgaben, beim Wohngeld, bei der Ausbildungsförderung, beim Studiengangsrecht - das Widerspruchsrecht wieder zuzulassen. Genau das tun Sie nicht.
Deshalb ist es wahrscheinlich auch kein Zufall, dass der Gutachter zur Anhörung ohne Angabe von Gründen nicht erschienen ist. Ich denke, man hat bei der Leuphana-Universität gehört, dass der Innenminister in Sachen Verwaltungsreform längst beratungsresistent geworden ist. Da hat man sich gedacht: Diesen Vormittag sparen wir uns.
Zweiter Irrtum: Herr Schünemann, Sie haben gesagt, ein Verschiebebahnhof, eine Klagewelle bei den Verwaltungsgerichten habe nicht stattgefunden. Das Gegenteil ist richtig. Die Zahl der hier betroffenen Verfahren - und nur darum geht es - hat zwischen 2004 und 2008 erheblich zugenommen, nämlich um 47 %.
Das hätte natürlich eine absolute Überlastung der Verwaltungsgerichte bedeutet, wenn nicht gleichzeitig in einem anderen Rechtsgebiet, nämlich dem Asylrecht, die Zahl der Verfahren erheblich zurückgegangen wäre. Davon haben Sie hier aber überhaupt nichts erzählt.
Da fragen wir uns natürlich: Herr Minister Schünemann, können Sie keine Statistiken lesen, oder haben Sie vielleicht bei der ersten Beratung versucht, uns als Parlament hinter die Fichte zu führen? Seriös ist das in keinem Fall. Wir verurteilen es, so zu argumentieren.
Dritter Irrtum: Die moderne Verhandlungsverwaltung, wie es bei Ihnen so schön heißt, mit Beschwerdemanagement ersetze das Widerspruchs-verfahren. - Auch hier muss man sagen: klare Fehlanzeige.
Ein Konzept für ein flächendeckendes Beschwerdemanagement in den Kommunen ist auch nach fünf Jahren nicht einmal im Ansatz zu erkennen. Da habe es bislang, so der Vertreter der kommunalen Spitzenverbände, mal ein Telefonat mit dem Ministerium gegeben, aber Genaueres wisse er nicht. Auch dieser Punkt Ihrer Begründung ist also ein absolutes Armutszeugnis.
Vierter Irrtum: Die Abschaffung des Widerspruchsverfahrens habe die Kommunen deutlich entlastet, wird angeführt. Auch das ließ sich in keiner Weise belegen. Auch nach fünf Jahren waren die kommunalen Vertreter nicht imstande, eine einzige verwertbare Angabe zu machen. Keine einzige Stelle konnte eingespart werden.
Verwaltungsverschlankung? - Pustekuchen! Im Gegenteil: Die Kommunen mussten natürlich häufiger zu Gericht. Es gab mehr Klagen, und die Kommunen haben - auch das ist eine interessante Erkenntnis - diese Prozesse viel häufiger verloren. Wie das mit Entlastung und weniger Arbeit für die Kommunen verbunden wird, müssten Sie uns noch erklären.
Meine Damen und Herren, ich könnte diese Liste fortführen. Zusammenfassend kann man sagen: Das war schon eine Anhörung der besonderen Art. Ich bin noch nicht ganz so lange dabei; ich weiß nicht, ob es das schon einmal gegeben hat, dass die Fachwelt ein Regierungsvorhaben in der Beratung so sehr zerpflückt hat.
Ich will ein Zitat bringen:
„Die weitgehende Abschaffung des Widerspruchsverfahrens hat sich in der Praxis nicht bewährt.“
Das ist übrigens nicht von mir, sondern vom Präsidenten des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes in seiner schriftlichen Stellungnahme. Er hat das mit seinen Kollegen zusammen bekräftigt.
Meine Damen und Herren, wir als SPD-Fraktion haben hier schon vor längerer Zeit einen Entwurf eingebracht, der heute mitbehandelt wird. Wir haben gefordert, die Ergebnisse der Evaluation, der Bewertung, ernst zu nehmen und die Abschaffung zumindest da rückgängig zu machen, wo die größten Probleme entstanden sind.
Wir waren zu einer konstruktiven Diskussion bereit, die Regierungsmehrheit aber leider nicht. Man wollte das hier durchpeitschen, vielleicht auch weil man wusste, dass, je länger man diskutiert, umso deutlicher die Mängel des Gesetzes zutage treten.
Jetzt bekommen wir ein Gesetz, das erstens die Stellung des Bürgers gegenüber Kommunen und Behörden schwächt, das zweitens - das finden wir besonders schlimm - gerade viele sozial schwache Menschen davon abhält, ihr Recht zu erstreiten und auf ihrem Recht zu bestehen - das ist der Punkt -, und das drittens die Verwaltungsgerichte weiter auf Trab hält.
Das hat mit Verwaltungsmodernisierung nichts zu tun, das ist nicht gerecht, und das ist auch nicht bürgerfreundlich. Das ist leider nur ein weiterer Beleg dafür, mit welcher Mischung aus Ignoranz und Arroganz Sie dieses Land regieren.
Danke schön."











