Rede im Plenum am 08.05.2008, Thema: Bürgerbegehren
Zur 6. Sitzung des Landtages in der Legislaturperiode 2008 - 2013 hatte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einen Antrag eingebracht, der das kommunale Bürgerbegehren vereinfachen sollte.
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| Der Antrag im Wortlaut: Drucksache 16/112 | 33 KB |
Zu diesem Antrag habe ich im Rahmen der 1. Lesung für die SPD-Fraktion folgende Stellungnahme abgegeben:
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Herr Briese, dass hier ein bisschen weniger los ist, liegt vielleicht auch daran, dass der Antrag nicht ganz neu ist. Die Grünen haben ja vor einigen Jahren schon einmal versucht, die Verfassung in dieser Richtung zu ändern.
- Damals mit Unterstützung der SPD. Aber ich denke, es ist sicherlich wert, dass man noch einmal neu darüber nachdenkt.
1996 haben wir selbst hier in Niedersachsen das Bürgerbegehren und den Bürgerentscheid möglich gemacht und in die Niedersächsische Gemeindeordnung aufgenommen. Das politische Leben in unseren Kommunen ist damit ein Stück moderner und lebendiger geworden. Man kann sagen, wir haben damals mehr Demokratie gewagt.
Heute, zwölf Jahre später, kann Niedersachsen schon auf einige Erfahrungen zurückblicken. Es sind hier ja auch schon ein paar Sachen angesprochen worden. Das neue Instrument ist angenommen worden. Es hat eine Reihe von Bürgerbegehren und auch einige Bürgerentscheide gegeben.
Allerdings - das gebe ich zu - gibt es natürlich auch Unwillen und Kritik. Nicht jede Initiative hat das gewünschte Ziel erreicht. Manche Initiativen haben die Mehrheit nicht erreicht, andere sind an den formalen Kriterien gescheitert.
Ich gehe einmal davon aus, dass sich der Antrag der Grünen in erster Linie auf diese Gruppe bezieht. Wir als SPD-Fraktion - das kann ich vorweg sagen - können dem nur in Teilen folgen.
Richtig ist: Viele Initiativen scheitern schon an der Zulässigkeit. Der Frust ist natürlich groß, wenn man Tausende von Unterschriften sammelt und dann vor dem Verwaltungsgericht scheitert. Doch ist es wichtig, die Latte nicht zu niedrig zu legen. Wer den Beschluss eines gewählten Rates mit einem Bürgerentscheid außer Kraft setzen will, der, finde ich, muss schon nachweisen, dass eine ausreichende Zahl von Bürgerinnen und Bürgern hinter ihm steht. Ich meine, mit den Quoren, die wir in Niedersachsen haben, liegen wir im Mittelfeld der Bundesländer in Deutschland, und wir sollten daran festhalten.
Es gab auch Bürgerbegehren, die Opfer einer - ich will es einmal vorsichtig formulieren - wenig kooperativen Haltung der betroffenen Kommune wurden. Quoren wurden nicht erreicht, Abstimmungstermine ungünstig gelegt. Wenn die Grünen hier mehr Fairness verlangen, dann stimmen wir dem zu. Das sehen wir auch so.
Es stellt sich nur die Frage: Kann man politische Fairness in einer Verfassung verankern, oder ist das eine Frage des politischen Stils in einer Gemeinde? - Ich denke, in der Verfassung kann man das nicht vorschreiben. Das muss vor Ort gewährleistet werden. Das ist sicherlich auch bei den Kommunalverwaltungen ein Lernprozess.
Dann ist da noch ein weiterer Punkt in dem Antrag der Grünen, den wir kritisch sehen. Um es ganz klar zu sagen: Bürgernähe hin, direkte Demokratie her - eine Initiative für einen Bürgerentscheid muss auch für den Vorschlag, den sie durchsetzen will, einen Kostendeckungsvorschlag machen. Viele Kommunen haben kein Geld mehr, und ein Bürgerentscheid darf eine Kommune finanziell nicht lahmlegen. Wer also ein größeres Schwimmbad bauen will als das geplante oder wer eine Buslinie dort haben will, wo vorher keine war, der muss sagen, woher er das Geld dafür nehmen will. Alles andere wäre unseriös und würde letztlich den Bürgerentscheid als Instrument auf Dauer diskreditieren und unseren Kommunen große Probleme bereiten.
Meine Damen und Herren, ich meine, im Großen und Ganzen haben sich Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in Niedersachsen bewährt. Aber man darf die Erwartungen vielleicht auch nicht zu hoch schrauben. Denn eines sind sie nicht: Bürgerentscheide, Bürgerbegehren sind kein Allheilmittel gegen Politikverdrossenheit. Das hat ja Herr Briese in den Mittelpunkt seiner Ausführungen gestellt, als würde das die Demokratie sozusagen beleben.
Ich meine, man muss auch mal einen anderen Aspekt im Auge haben. Die Frage ist heute doch eine ganz andere. Die Frage ist: Wie lenken wir eigentlich bürgerschaftliches Engagement wieder in die Organe der kommunalen Selbstverwaltung? Wir haben doch im Grunde eine Krise der kommunalen Demokratie. Unsere ehrenamtlichen Räte haben aufgrund der Haushaltskrise kaum finanzielle Spielräume, und seit der Eingleisigkeit werden sie in ihren Arbeiten und in ihren Wirkungen nicht mehr übermäßig stark wahrgenommen. Viele, die dort ehrenamtlich ihre Zeit verbringen, fragen sich sicherlich: Was mache ich hier eigentlich? Was kann ich heute noch gestalten? - Die Fragen, wie wir unsere Gemeinden beleben, wie wir Entscheidungen wieder in die Gremien verlagern und wie wir es erreichen, dass die Bürgerinnen und Bürger die Entscheidungen auch akzeptieren, klammert der Antrag der Fraktion der Grünen leider vollständig aus.
Ich fasse zusammen: Auch die SPD-Fraktion ist für mehr Fairness für Bürgerinitiativen. Wir sehen aber auch das ehrenamtliche Engagement vieler Menschen in unseren Gemeindeparlamenten, Räten und Kreistagen, die sich nicht nur punktuell engagiert mit einer Sachfrage auseinandersetzen, sondern sich über Jahre mit dem ganzen Kanon der kommunalen Themen - sozusagen von der Wiege bis zur Bahre - beschäftigen. Auch diesen Aspekt sollten wir im Auge haben, wenn wir über Demokratie in unseren Kommunen reden. Die SPD jedenfalls wird darauf achten, dass dieser Aspekt in den Ausschussberatungen Berücksichtigung findet.
Schönen Dank.











