Rede im Plenum am 04.06.2008, Thema: Bürgerbegehren
Zur 6. Sitzung des Landtages am 8.5.2008 hatte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einen Antrag zur Vereinfachung des kommunalen Bürgerbegehrens eingebracht.
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| Der Antrag im Wortlaut: Drucksache 16/112 | 33 KB |
In der 8. Sitzung am 4.6.2008 wurde der Antrag in 2. Lesung behandelt. Im Rahmen dieser Debatte habe ich für die SPD-Fraktion diese Stellungnahme abgegeben:
Herr Präsident! Meine Damen und Herren!
Wir laufen gerade Gefahr, Herr Briese und Herr Adler, hier eine rein oldenburgische Debatte zu führen. Herr Adler hat ein konkretes Projekt angesprochen. Herr Adler, der Ehrlichkeit halber müssen Sie aber dazu sagen, dass man für den damaligen Vorschlag der Bürgerinitiative zwei kleine Stadtteilbäder hätte schließen müssen. Das stand aber nicht auf dem Fragebogen des Bürgerbegehrens. Wie die Bürger reagiert hätten, wenn das geschehen wäre, und ob das dann weniger oder nicht genauso viel Politikverdrossenheit gebracht hätte, lasse ich einmal dahingestellt sein. Ich finde nur, es gehört dazu, dass man dazu eine Bemerkung macht.
Die bisherige Debatte über diesen Antrag hat für unsere Fraktion zu zwei Ergebnissen geführt. Das erste Ergebnis ist: Es war gut und richtig, dass der Landtag im Jahr 1996 die Möglichkeit von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden in die niedersächsische Gemeindeverfassung aufgenommen hat. Herr Briese, es war die „paternalistische“ SPD, die damals diese Möglichkeiten in die Verfassung eingearbeitet hat.
Ich muss allerdings hinzufügen, dass die Zustimmung damals breiter war. Soweit ich informiert bin, haben auch andere Fraktionen zugestimmt. Letztendlich waren aber wir es, die dem Bürger etwas zugetraut haben.
Wir haben gute Gründe, es in der Form zu belassen, wie es damals gewesen ist.
Es ging darum, in Einzelfällen eine Abstimmung über wichtige kommunalpolitische Fragestellungen - z.B. die Frage eines künftigen Bades - anzustrengen. Der Bürgerentscheid war dabei als Ergänzung der Willensbildung gedacht und nicht als Ersatz. Er sollte ein Einzelfall bleiben und nicht den Alltag der Willensbildung bestimmen. So war es gedacht, und so hat es sich in der Praxis auch entwickelt und aus unserer Sicht auch bewährt.
Das zweite Ergebnis der bisherigen Beratungen ist: Wir müssen feststellen, dass es den Antragstellern bislang nicht gelungen ist, einen stichhaltigen Grund dafür zu nennen, dass die Gemeindeverfassung jetzt wieder geändert werden soll. Hier wurde der Eindruck erweckt, als sei der Bürgerentscheid in Niedersachsen ein zahnloser Tiger. In der ersten Beratung wurden auch Untersuchungen wie z.B. der so genannte Bürgerbegehrensbericht der Initiative „Mehr Demokratie e.V.“ zitiert. Wenn man sich diesen Bericht einmal anschaut - ich habe dies getan, wird deutlich, dass der Tiger gar nicht zahnlos ist. Die niedersächsische Regelung ist bei den geforderten Quoren nicht besonders streng, sicherlich strenger als Bayern und Hamburg, aber weit weniger streng als Rheinland-Pfalz und Thüringen; wir belegen hier einen Mittelplatz.
Ich sehe deshalb keinen besonderen Handlungsbedarf, an der niedersächsischen Gemeindeverfassung wieder etwas zu ändern. Eine Verfassung sollte keine Wanderbaustelle sein. Man sollte nicht ohne Not daran herumbasteln.
Meine Damen und Herren, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid haben sich in Niedersachsen im Großen und Ganzen bewährt. Wenn man aber Politikverdrossenheit bekämpfen und das kommunalpolitische Leben in unseren Städten und Gemeinden beleben will, dann sollte man sich keinen Illusionen hingeben: Das ist durch direktdemokratische Instrumente alleine nicht zu erreichen. Lassen Sie uns vielmehr alle gemeinsam dafür werben, dass sich Menschen wieder stärker ehrenamtlich kommunalpolitisch engagieren und so die Zukunft ihrer Gemeinde bzw. ihres Kreises dauerhaft mitgestalten, Menschen, die sich nicht nur mit einer Sachfrage, sondern über Jahre mit der ganzen Bandbreite des Lebens in einer Gemeinde beschäftigen. Wir sollten uns also fragen: Wie lenken wir bürgerschaftliches Engagement wieder in die Gremien der kommunalen Selbstverwaltung? Wie schaffen wir es, dass Kommunalpolitik wieder Spaß macht und dass Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker wieder Gestaltungsmöglichkeiten bekommen?
Bei dieser Gelegenheit möchte ich auch noch einen Vorschlag an die Regierungsfraktionen richten. Wir sollten z.B. die finanzielle Gestaltungsfähigkeit verbessern. Deshalb sage ich: Sie sollten endlich dafür sorgen, dass die Kommunen in Niedersachsen eine angemessene finanzielle Ausstattung erhalten, z.B. durch die von uns vorgeschlagene Erhöhung der Verbundquote im kommunalen Finanzausgleich.
Wenn die finanziellen Spielräume in den Kommunen nämlich wieder größer sind, dann lässt sich mancher Konflikt zwischen Bürgern und Kommunen vielleicht vermeiden, bevor es zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden kommt.
Vielen Dank.











