Rede im Plenum am 07.10.2008, Thema: Versammlungsrecht
Im Zuge der Föderalismusreform ist das Versammlungsrecht vom Bund auf die Länder übergegangen. Als erste Fraktion hat Bündnis 90/Die Grünen einen Gesetzentwurf eingebracht, der den Bürgerinnen und Bürgern möglichst viel Freiheit gewähren soll.
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| Der Antrag im Wortlaut: Drucksache 16/498 | 74 KB |
Die 1. Beratung fand im Rahmen der 17. Sitzung des Landtages am 7.10.2008 statt. Für die SPD-Fraktion habe ich den folgenden Diskussionsbeitrag gehalten:
Herr Präsident! Meine Damen und Herren!
Es ist gesagt worden, dass die Versammlungsfreiheit in Artikel 8 des Grundgesetzes festgehalten und garantiert wird. Sie gehört damit zu den Grundrechten, die unantastbar und ein elementarer Bestandteil unserer freiheitlichen Rechtsordnung sind. Sie muss es vor allen Dingen auch bleiben.
Mit der Föderalismusreform sind jetzt die Länder für die Gesetzgebung zuständig. Ich frage mich allerdings, ob das eine sinnvolle Entscheidung gewesen ist; das möchte ich hier auch noch einmal in den Raum stellen. Wenn ich mir vorstelle, dass beispielsweise ein Polizeibeamter aus Hamburg oder Sachsen bei einem Castortransport mit dem niedersächsischen Versammlungsgesetz auf den Knien blätternd versucht, eine Entscheidung zu treffen, die dann auch noch rechtssicher sein soll, Herr McAllister, dann weiß ich nicht, ob man den Kollegen bei der Polizei damit einen Gefallen tut. Aber gut, das werden wir im Laufe der weiteren Debatte sehen.
Das ist jetzt Geschichte. Jetzt liegt die Aufgabe bei uns. Wir haben die große Verantwortung, dieses wichtige Grundrecht hier zu gewährleisten.
Für die SPD gelten im Hinblick auf ein modernes niedersächsisches Versammlungsgesetz drei Grundsätze.
Erstens muss nicht der Bürger seine Demonstrationsfreiheit begründen, sondern die Politik muss immer wieder neu abwägen, welche Einschränkungen nötig sind und wie viel Freiheit möglich ist. Das ist ein ganz wichtiger Grundsatz.
Zweitens dürfen wir die Bürger mit einem neuen Versammlungsgesetz nicht unter Generalverdacht stellen. Das heißt, nicht der Teilnehmer einer Demonstration ist automatisch ein potenzieller Straftäter. Ralf Briese hat ja versucht, das mit einer Kultur der Versammlungsfreiheit zu beschreiben, die man nicht in Worte fassen kann, die letztendlich aber mit bedacht werden muss.
Drittens muss aber auch gelten: Feinden der Demokratie, Gegnern unserer Verfassung darf das Versammlungsrecht nicht als Schutzschirm oder gar als Bühne dienen, um unsere Rechtsordnung zu verhöhnen sowie Polizei und Öffentlichkeit auf der Nase herumzutanzen. Das darf auf keinen Fall sein.
Meine Damen und Herren, es ist schon gesagt worden: Es ist auch kein Zufall, dass man ausgerechnet in Bayern diese Möglichkeit, durch den Landtag selbst ein neues Versammlungsrecht zu schaffen, genutzt hat. Herr Beckstein - Ralf Briese hat ihn zitiert, hat hier in diesem Zusammenhang vielleicht einmal etwas Gutes gesagt, aber etwas ganz anderes in den Landtag eingebracht - hat ein Gesetz auf den Weg gebracht, das das bisherige Recht erheblich verschärft. Plötzlich wurden Versammlungsverbote wie die so genannte unzumutbare Beeinträchtigung der Rechte Dritter oder die Gefahr einer Verletzung grundlegender sozialer und ethischer Anschauungen - was auch immer damit gemeint ist - erfunden oder kreiert. Bürgerrechtler, Parteien, Gewerkschaften und Institutionen haben dies heftig kritisiert. Im Grunde kann man das wie folgt zusammenfassen: Wenn Sie in Bayern eine Demo anmelden wollen, dann brauchen Sie einen Rechtsanwalt, und zwar einen guten. - Wir sind der Meinung - das sage ich jetzt auch ganz deutlich in Richtung des Innenministers -, dass wir in Niedersachsen einen solchen Entwurf auf keinen Fall brauchen.
Wir Niedersachsen sollten aus dem schlechten bayrischen Gesetz lernen und versuchen - dieses Angebot nehme ich für unsere Fraktion natürlich sehr gern wahr -, über dieses wichtige Grundrecht und die Frage der demokratischen Kultur sachlich zu diskutieren.
Dass die Grünen den zur Beratung anstehenden Gesetzentwurf in die Diskussion eingebracht haben, begrüßen wir ausdrücklich. Er ist für uns auch eine Grundlage für die weitere Diskussion. Allerdings sind wir in einigen Punkten - wie das ja sehr oft der Fall ist - aber auch anderer Meinung. Ich möchte jetzt einen dieser Punkte herauspflücken, weil auch Frau Zimmermann ihn erwähnt hat, nämlich die Frage der Bannmeile. Wenn Sie hier eine Abschaffung der Bannmeile fordern, dann klingt das zunächst einmal gut. Das klingt so, als wollten Sie den Bürger direkt an das Parlament heranlassen. Aber: Wenn hier im Hause aufgrund der Abschaffung der Bannmeile plötzlich verschärfte Eingangskontrollen stattfinden würden, dann befürchte ich, dass so schöne Veranstaltungen wie vorhin die Vorführung des Shanty-Chors aus Brake, der für Herrn Thümler da war, oder andere Dinge mehr nicht mehr so unmittelbar hier im Haus werden stattfinden können. Man muss meiner Meinung nach also sehen, was so eine Forderung für die Praxis bedeutet. Zunächst einmal klingt es gut. Trotzdem aber sollten wir prüfen, was wirklich bürgernah ist und was letztlich nur eine Veränderung des Zustandes bedeutet, die dann dazu führt, dass die Besucher nur noch erschwert in den Landtag kommen können. Darüber, liebe Grüne, sollten Sie noch einmal nachdenken.
Lassen Sie mich zum Schluss, meine Damen und Herren, noch eines klarstellen. Die SPD - ich denke, das gilt für Sie alle - steht für eine freie Gesellschaft, für den Schutz der bürgerlichen Grundrechte. Wir stehen - nicht zuletzt aus unserer Geschichte heraus - aber auch für eine Demokratie, die gegen ihre Gegner wehrhaft ist. Freiheit darf nicht missbraucht werden, um unsere Verfassung öffentlich zu verhöhnen. Das darf nicht sein. Es darf auch keine Freiheit geben, z.B. das Andenken an die Opfer der NS-Diktatur zu beschmutzen. Das müssen wir auch bei dieser Diskussion mit im Auge haben.
Herr Briese, Sie haben in der Presse von den „Doofen“ und „Durchgeschüsselten“ gesprochen. Diese Wortwahl fand auch ich wie viele andere nicht so ganz glücklich. Ich weiß, was Sie gemeint haben. Aber der lässige Ton wird der Sache vielleicht nicht so ganz gerecht. Denn die, die Sie gemeint haben, sind nicht doof und durchgeschüsselt, sondern die sind gefährlich. Die wissen auch ganz genau, was sie tun.
Sie haben aber vermutlich gemeint, dass wir es nicht hinbekommen, die Auswüchse z.B. bei NPD-Aufmärschen und bei Aufmärschen von rechtsextremen Gruppierungen über das Versammlungsgesetz in den Griff zu bekommen. Diesbezüglich sind wir nach wie vor der Meinung: Der sicherste Weg, provozierende Aufmärsche der NPD oder ähnlicher Vereine zu verhindern, ist, sie zu verbieten. An der Erreichung dieses Ziels sollten wir alle gemeinsam weiter arbeiten.
Nur dann haben Polizei, Ordnungsbehörden und Gerichte eine Chance, wirksam durchzugreifen. Es wäre also schön, wenn wir an der Erlangung dieses Ziels weiter arbeiten würden. Lassen Sie uns also nicht in erster Linie die Grundrechte für unbescholtene Bürger, die demonstrieren wollen, einschränken, sondern lassen Sie uns die Gegner von Freiheit und Demokratie durch Verbote wirksam bekämpfen. In diesem Sinne freuen wir uns auf eine spannende und wichtige Diskussion im Innenausschuss.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.











