Rede im Plenum am 12.11.2008, Thema: Bürgerbegehren
Nach dem Juni 2008 gescheiterten Vorstoß von Bündnis 90/Die Grünen für eine Änderung der Regelungen zum kommunalen Bürgerbegehren brachte im Herbst 2008 die Fraktion DIE LINKE einen Gesetzentwurf zum Thema Bürgerbegehren ein. Dieser konzentrierte sich auf den Aspekt der rechtlichen Prüfung eines Bürgerbegehrens im Vorfeld.
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| Der Antrag im Wortlaut: Drucksache 16/625 | 36 KB |
Der Antrag wurde in der 20. Sitzung des Landtages am 12.11.08 behandelt. Im Rahmen dieser Debatte habe ich für die SPD-Fraktion die folgende Stellungnahme abgegeben:
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Ich muss gestehen, Herr Adler, dass, als ich gehört habe, dass Sie einen Gesetzentwurf zur Erleichterung von Bürgerbegehren einbringen wollen, dies mich gleich in mehrfacher Hinsicht erstaunt hat.
Das hat mich erstens erstaunt, weil auch die Grünen vor Kurzem dazu einen Antrag eingebracht haben. Das ist noch gar nicht so lange her. Aus diesem Anlass haben wir das Thema diskutiert. Ich hatte den Eindruck, es ist alles beantragt, aber noch nicht von jedem, und jetzt wollten Sie auch noch einmal. Das war, wie gesagt, mein erster Eindruck.
Zweitens hat mich erstaunt, was in Ihrem Gesetzentwurf genau steht. Das hat nicht in meiner Erwartung gelegen. Ich habe eher erwartet, es kommt ein populistischer Rundumschlag. Herr Nacke hat vorhin vom Freibier für alle gesprochen. Das stimmt aber gar nicht. Sie haben - Herr Adler hat es ausgeführt - an einer ganz bestimmten Stelle angesetzt, an der durchaus ein Mangel besteht, wobei auch wir sagen, dass man darüber nachdenken und diskutieren sollte.
Drittens hat mich überrascht, was ich vor Kurzem in der „Braunschweiger Zeitung“ zu diesem Thema lesen konnte. Ich zitiere sinngemäß: „Wir wollen die repräsentative Demokratie nicht aushöhlen. Es gibt aber Korrekturbedarf im Verfahren des Bürgerbegehrens. Erst Unterschriften sammeln, dann das Ganze abgelehnt bekommen, das erzeugt natürlich Frust.“ Das hat niemand anders als der Innenminister Uwe Schünemann gesagt, der damit eine Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes angekündigt hat, die genau das beinhaltet, was die Linkspartei jetzt beantragt. Das war für mich schon erstaunlich. Da tun sich Verbindungen auf, an die man sich erst einmal gewöhnen muss.
Ich frage mich bei der Gelegenheit natürlich auch: Darf die CDU dem Ministervorschlag überhaupt zustimmen, wenn er praktisch wortgleich von der Linkspartei kommt?
Das wird noch kompliziert. Man muss in diesem Hause sehr um die Ecke denken. Das haben wir gelernt. Aber Spaß beiseite.
Meine Damen und Herren, ich möchte kurz inhaltlich auf den Gesetzentwurf eingehen, ohne Sie durch die Wiederholung der Reden zum Antrag der Grünen zu langweilen. Ich möchte aber noch einmal sagen: Aus der Sicht der SPD-Fraktion haben sich Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in der niedersächsischen Kommunalverfassung bewährt.
Es hat sich aber auch als sinnvoll erwiesen, sie thematisch zu begrenzen. Personalentscheidungen und Bebauungspläne sind ausgenommen. Finanzielle Folgen von Bürgerentscheiden müssen durch Vorschläge zur Kostendeckung untersetzt werden. Die vielen kommunalen Praktiker hier im Haus werden das kennen. Diese Einschränkungen sind wichtig, wenn man Kommunen vor belastenden und ruinösen Entscheidungen bewahren und die kommunale Demokratie in den Räten und Rathäusern nicht zu Papiertigern degradieren möchte.
Trotzdem - Herr Adler, dies ist richtig - hat sich gezeigt: Für Bürger ist es schwer nachzuvollziehen, wenn sie für ihre Vorhaben lange die Werbetrommel rühren und Unterschriften sammeln und am Ende der Verwaltungsausschuss sagt: „April, April! Das, was ihr fordert, geht gar nicht“. Auch die SPD sieht hier - dies möchte ich klar sagen - einen Mangel an Fairness im Verfahren.
Wir haben es übrigens nicht mit Einzelfällen zu tun. Nach einer Datenbank der Philipps-Universität Marburg sind seit 1996 187 Bürgerbegehren angezeigt worden. 79 davon, also rund 40 %, waren unzulässig.
Das besonders spektakuläre Beispiel aus Oldenburg haben Sie genannt, Herr Adler. Ich selbst habe das aus nächster Nähe miterlebt. Seinerzeit wurden 17.000 Unterschriften gesammelt. Es gab ein monatelanges Verfahren, das dann vor das Oberverwaltungsgericht kam. Am Ende war das Verfahren unzulässig.
Wenn das so läuft, dann brauchen Sie sich als Kommunalpolitiker nicht mehr an einen Infostand zu stellen. Da kommt natürlich Frust auf, und man bekommt einiges zu hören. Dies führt nicht zu mehr Akzeptanz von politischen Entscheidungen, im Gegenteil: Die Menschen verlieren den Glauben an die Politik. Deshalb sollte man dies durchaus einmal ins Blickfeld nehmen.
Die Bürgerinnen und Bürger sollten einen Anspruch darauf haben, früh und verbindlich eine Auskunft darüber zu erhalten, ob ihr Verfahren zulässig ist oder nicht. Beide Seiten - Befürworter und Gegner - sparen dadurch Zeit, Nerven und Geld.
Wenn es im Verfahren einen Korrekturbedarf gibt, dann sollte man ihn abstellen. Wenn Links-Partei und Landesregierung hier schon auf einem gemeinsamen Weg sind, dann wollen auch wir als SPD uns der Diskussion nicht verschließen.
Die Frage ist allenfalls, ob man das Thema im Zusammenhang mit Ihrem Antrag beraten sollte oder ob man das Kommunalverfassungsgesetz, das der Innenminister vorlegen wird, zur Grundlage nehmen sollte, dies zu regeln. Ich meine, wir sollten den Gesetzentwurf abwarten und beides dann gemeinsam beraten.
Meine Damen und Herren, eines möchte ich zum Abschluss betonen - dies ist mir schon in den letzten Beratungen sehr wichtig gewesen, und es ist mir nach wie vor ein Anliegen: In einer Zeit, in der viele Gemeinden, Städte und Landkreise vor großen Herausforderungen stehen und mit immer weniger Geld Zukunft gestalten müssen, brauchen wir nicht nur erfolgreiche Bürgerinitiativen. Wir brauchen vielmehr auch engagierte Persönlichkeiten in unseren Räten und Kreistagen, die das ganze Gemeinwesen im Auge haben, die ihre Zeit dort opfern und ihren Kopf für ihre Entscheidungen hinhalten.
Vielleicht sollten wir uns einmal den Kopf darüber zerbrechen, wie wir die kommunale Demokratie und die kommunale Selbstverwaltung insgesamt stärken können. Dies ist für uns als SPD ebenso wichtig. Wir sind gespannt darauf, welche Vorschläge der Innenminister zu diesem Themenkomplex im Kommunalverfassungsgesetz machen wird. Wir freuen uns auf die Beratung.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.











